Drohnenaufnahmen

Im Umkreis des Flughafen St.Gallen-Altenrheins.

 

Drohnenflüge 5 km um den Flughafen St.Gallen-Altenrhein sind grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmebewilligung erhalten Sie nach Rücksprache mit dem Flughafen St.Gallen-Altenrhein und des Flugsicherungsdienstes Skyguide.


Hier gehts zum Informationsvideo  "In der Nähe von Flugplätzen fliege ich meine Drohne nicht" des Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL OFAC UFAC FOCA.

 

Informationen und Antragsformular für Ausnahmebewilligungen zu Drohnenaufnahmen:

Antragsformular Spezialflüge Skyguide

Informationen zu Drohnenflügen vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Karte Einschränkungen für Drohnen


Kontakt für weitere Informationen:

Ground Services St.Gallen-Altenrhein

T. +41 71 858 51 65

E. groundservices@peoples.ch