Antrag für Film- und Fotoaufnahmen

Am People's Airport St.Gallen-Altenrhein.

 

Herzlichen Dank für Ihr Interesse zu einem Film- oder Fotoshooting. Ihre Anfrage muss mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Aufnahmetermin beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass das Einreichen eines Antrags noch keinen Anspruch auf Durchführung der gewünschten Aufnahmen vermittelt. Die Airport Altenrhein AG behält sich jederzeit das Recht vor, Änderungen zu verlangen oder den Antrag insgesamt ohne weitere Begründung abzulehnen.

 

Kontakt

Flughafen St.Gallen-Altenrhein

Flughafenstrasse 11

CH-9423 Altenrhein

 

Marketing & Product Manager

E: marketing@peoples.ch


Preisliste für Film- und Fotoaufnahmen

Für Film- und Fotoaufnahmen werden die untenstehenden Beträge in Rechnung gestellt (inkl. MWST).

Die Ansätze beinhalten folgende Leistungen:

 

  • Rekognoszieren der Location während max. 1 Stunde
  • Betreuung von max. 2 Mitarbeitenden des Airport Altenrheins
  • Falls nötig 1 Begleitfahrzeug

 

Foto- und Filmaufnahmen bei einer Gruppe bis 8 Personen

CHF 200.-    für die erste Stunde (Grundbetrag)

CHF 150.-    für jede weitere Stunde

CHF 100.-    Pauschalentschädigung für Strombezug

 

Foto- und Filmaufnahmen bei einer Gruppe ab 9 Personen

CHF 300.-    für die erste Stunde (Grundbetrag)

CHF 200.-    für jede weitere Stunde

CHF 100.-    Pauschalentschädigung für Strombezug

 

Kostenpflichtig sind Film- und Fotoaufnahmen in allen Bereichen des Airport Altenrheins und müssen vom Airport Altenrhein bewilligt werden. Ebenfalls sind Aufnahmen für gewerbliche oder private Zwecke sowie für firmeneigene Imagebroschüren und/oder Geschäftsberichte kostenpflichtig. Aufnahmen, die der aktuellen Information der Öffentlichkeit dienen, sind unentgeltlich.

 

 

Drohnenaufnahmen

Drohnenflüge 5 km um den Flughafen St.Gallen-Altenrhein sind grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmebewilligung erhalten Sie nach Rücksprache mit dem Flughafen St.Gallen-Altenrhein und des Flugsicherungsdienstes Skyguide.


Hier gehts zum Informationsvideo  "In der Nähe von Flugplätzen fliege ich meine Drohne nicht" des Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL OFAC UFAC FOCA.

 

Informationen und Antragsformular für Ausnahmebewilligungen zu Drohnenaufnahmen:

Antragsformular Spezialflüge Skyguide

Informationen zu Drohnenflügen vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Karte Einschränkungen für Drohnen


Kontakt für weitere Informationen:

Ground Services St.Gallen-Altenrhein

T. +41 71 858 51 65

E. groundservices@peoples.ch

 

Anftragsformular für Aufnahmen