Kann ich mein Haustier mitnehmen?
Tiere auf Reisen
Für das Mitführen von Tieren im Frachtraum oder in der Kabine gelten gewisse Bestimmungen. Buchen Sie den Transport frühzeitig und kümmern Sie sich um die nötigen Reisedokumente.
Dokumente und Bestimmungen
Für Tiere auf Flugreisen gelten je nach Zielort unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen.
Legen Sie die Originaldokumente Ihres Tieres vor (Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrpapiere sowie Gesundheits- und Impfbescheinigungen).
Falls ein Tier aufgrund ungenügender Impfungen oder Dokumente nicht einreisen darf, muss der Besitzer die Kosten für dessen Rückflug übernehmen.
Hunde und Katzen dürfen erst ab einem Alter von vollendeten 12 Wochen reisen.
People’s übernimmt keine Haftung. Sie werden am Check-in darauf aufgefordert eine Enthaftungserklärung für Ihr Tier auszufüllen. Die Enthaftungserklärung kann als Download hier ausgefüllt werden.
In der Kabine
- Tiere bis max. 8kg inklusive Box können im Passagierraum mitgenommen werden.
- Das Mitführen kostet EUR 50.- / CHF 65.- pro Tier und Strecke.
- Das Tier muss in einer wasserdichten Tiertransportbox / -tasche mit der maximalen Abmessung von 50 x 45 x 24 cm sein.
Der Transportbehälter muss gross genug sein, damit das Tier normal stehen, sich drehen oder hinlegen kann. Das Tier muss während des ganzen Fluges in der Transporttasche sein und auf dem Boden unter dem Vordersitz verstaut werden. Die notwendigen Papiere des Tieres sind erforderlich und müssen bei der Reise mitgeführt werden.
Ihr Tier muss sauber und gesund und darf zudem nicht trächtig oder gefährlich sein.
Eine Anmeldung des Tieres ist im Voraus erforderlich, da die Anzahl beschränkt ist.
Der Transport von Nagetieren nur auf Anfrage.
Wichtiger Hinweis für Schutz- und Assistenzhunde:
Für Schutz- und Assistenzhunde gelten keine Grössen- und Gewichtsbeschränkungen. Sie reisen gebührenfrei in der Kabine mit und müssen nicht in einem Transportbehälter untergebracht werden. Notwendige Papiere müssen vorgewiesen werden. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Einschränkungen Im Frachtraum
Hunde und Katzen welche schwerer als 8kg sind, können auf Absprache und nach vorgängiger Genehmigung der Fluglinie im Frachtraum transportiert werden. Alle notwendigen Papiere des Tieres müssen vorhanden sein.
Die Box (max. von 118 cm; 55 x 40 x 23 cm) für das Tier muss wasserdicht sein. Ihr Tier muss sauber und gesund und darf zudem nicht trächtig oder gefährlich sein. Für die gesamte Reisedauer muss das Tier mit genügend Futter und Wasser ausgestattet sein.
Eine Anmeldung des Tieres ist im Voraus erforderlich, da die Anzahl beschränkt ist. Preis auf Anfrage.
Im Gepäckraum herrschen ähnliche Bedingungen wie in der Kabine. Ein Besuch im Gepäckraum ist während des Flugs nicht möglich. Checken Sie gemeinsam mit Ihrem Tier ein und finden Sie sich spätestens 1 Stunde vor Abflug am Check-in Schalter ein.
Hinweis: Bei Charterflügen können keine Tiere im Frachtraum mittransportiert werden.
Einreise in die Schweiz
Ihr Tier wird bei der Einreise vom Flughafenzoll kontrolliert. Sollte das Tier nicht den Einfuhrbedingungen entsprechen, wird es vom grenztierärztlichen Dienst konfisziert und muss sofort ins Herkunftsland zurückreisen. Die Kosten dafür trägt die Person, welche das Tier eingeführt hat.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen
Für weitere Informationen und Buchungen kontaktieren Sie bitte unser Info Center.