FAQ - Fragen und Antworten

 

Mein Pass ist abgelaufen, was kann ich tun?

 

Der Pass darf für die Strecke Altenrhein-Wien bis zu 5 Jahre abgelaufen sein. Der Personalausweis muss immer gültig sein; ist dieser abgelaufen, so muss eine Enthaftungserklärung am Check-in Schalter unterschrieben werden, in der der Passagier sich bereit erklärt, die Kosten für die Rückreise selbst zu bezahlen, sofern ihm die Einreise verweigert wird. Für die Charterdestinationen ist es abhängig der Destination. Bitte nehmen Sie daher mit dem Info Center oder Reiseveranstalter direkt Kontakt auf.

 

Ohne Personalausweis, Pass wird der Transport verweigert.