Der zwischen People’s und dem Fluggast abgeschlossene Beförderungsvertrag unterliegt Österreichischem Recht.
Vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Bestimmungen wird als Gerichtsstand das für Wien-Innere Stadt sachlich in Frage kommende Gericht vereinbart.
Altenrhein Luftfahrt GmbH, Office Park 3, Top312, 1300 Flughafen Wien
Tel: +43 5572 203 610
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